Mitgliederrekord im deutschen Sport
Deutschlands Sportvereine zählen mehr Mitgliedschaften als jemals zuvor seit Beginn der Bestandserhebung 1954. Das geht aus der neusten Statistik des DOSB hervor (Stichtag 1. Januar 2024). So können die rund 86.000 Sportvereine im Land aktuell 28.764.951 Mitgliedschaften aufweisen. Das sind gut 890.000 Mitgliedschaften (+3,20 %) mehr als im Vorjahr. Damit bleibt der organisierte Sport unter dem Dach des DOSB die größte Bürgerbewegung des Landes.
„Das ist eine großartige Botschaft für den Sport in Deutschland und für unsere Gesellschaft“, freut sich DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Die Zahlen bestätigen, wofür wir alle hart arbeiten: Der Sport und seine Vereine sind essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und aus ihr nicht wegzudenken. Kein anderer Bereich unseres Zusammenlebens erreicht und vereint so viele Menschen wie der Sport. Dieser Rekord ist allen Sportvereinen, ehrenamtlich Engagierten und denen, die sich für den Sport einsetzen, zu verdanken.“
Seit den Verlusten während der Corona-Pandemie hat der organisierte Sport damit in den vergangenen drei Jahren ein bemerkenswertes Comeback hingelegt. Dank engagierter Arbeit der Vereine, vielfältiger Mitgliedergewinnungs-Kampagnen der Verbände und Unterstützung aus der Politik konnte 2023 gerade erst ein 10-Jahres-Hoch verzeichnet werden. Nun ist der Allzeitrekord gebrochen. Der bisherige Höchststand an Mitgliedschaften lag im Jahr 2013 mit 27.992.386.
Zuwächse in allen Bundesländern sowie bei Kindern und Älteren
Alle 16 Landessportbünde erreichen ein Plus von mindestens 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz führt die Gruppe mit einem Wachstum von 9,12 % an (+125.717). Mitgliederstärkstes Bundesland ist und bleibt Nordrhein-Westfalen. Der dortige Landessportbund weist mittlerweile 5.321.912 Mitgliedschaften auf und damit 222.032 (+4,35 %) mehr als noch im vergangenen Jahr. Im Durchschnitt wachsen die Landessportbünde um 4,19 % und gewinnen damit mehr als 1 Mio. neue Mitgliedschaften hinzu.
Aus den Zahlen der Landessportbünde geht ebenfalls hervor, dass die jüngsten und ältesten unserer Gesellschaft besonders häufig einem Sportverein beigetreten sind. In der Altersgruppe von 0 bis 14 stieg die Anzahl der Mitgliedschaften bei Jungen und Mädchen um 9,32 % (+455.178) und damit mehr als doppelt so stark wie im Gesamt-Durchschnitt aller Altersklassen. Damit ist jedes zweite Kind in Deutschland Mitglied in einem Sportverein.
Im Bereich Ü60 kamen mehr als 230.000 neue Mitgliedschaften (+4,92 %) in den Landessportbünden hinzu. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung in Deutschland gilt es als wichtig, insbesondere diese Zielgruppe in Zukunft noch stärker zu binden und durch Sportvereine für gemeinschafts- und gesundheitsfördernde Bewegungsangebote zu begeistern.
Sportvereine vielerorts am Limit
Der Rekord an Mitgliedschaften kann gleichzeitig nicht über altbekannte Herausforderungen hinwegtäuschen. In vielen Sportvereinen mangelt es an ehrenamtlich Engagierten und an Trainer*innen und Übungsleiter*innen. Zudem befinden sich viele Sportstätten in einem schlechten Zustand und warten seit Jahrzehnten auf eine umfassende Modernisierung.
„Unsere 86.000 Sportvereine gehen vielerorts über ihre Grenzen hinaus“, so Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung im DOSB. „Sie leisten Unglaubliches, um so vielen Menschen wie möglich den Zugang zum Sport zu ermöglichen. Aber Sportvereine stehen an vielen Orten vor enormen Herausforderungen. Wir brauchen mehr Unterstützung von der Politik, um das Ehrenamt zu stärken, Bürokratie abzubauen und bröckelnde Sportinfrastruktur zu verbessern. Millionen von Menschen in unserem Land begeistern sich für den Vereinssport und engagieren sich ehrenamtlich dafür. Jetzt liegt es in den Händen der Politik, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Wenn wir jetzt gemeinsam aktiv werden, können wir sicherstellen, dass wir diesen Allzeitrekord langfristig nicht nur halten, sondern sogar übertreffen. Jetzt ist der Moment für klare politische Entscheidungen, Investitionen und echte Unterstützung, um den Vereinssport langfristig zu stärken!“
Weitere Informationen
Die gesamte Bestandserhebung 2024 finden Sie hier.
Die Bestandserhebungen der Jahre 2000 bis 2024 finden Sie hier.
(Quelle: DOSB)
Rekordzahlen im deutschen Sport – Kinder und Jugendliche im Fokus
Die Deutsche Sportjugend (dsj) freut sich über den neuen Rekord von über 28 Millionen Mitgliedschaften im organisierten Sport, den der DOSB heute veröffentlicht hat. Besonders erfreulich ist dabei der Anstieg der Mitgliedschaften bei Kindern und Jugendlichen: Jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche in Deutschland ist Mitglied in einem Sportverein.
„Das sind wahnsinnige Zahlen“, zeigt sich Leon Ries, Geschäftsführer der Deutschen Sportjugend und Vorstand Jugend des DOSB begeistert. „Nach den harten Einschnitten der Corona-Zeit haben wir es geschafft, dass Kinder und Jugendliche den Spaß an Bewegung zurückgewinnen und Sport im Verein weiterhin die mit Abstand beliebteste Freizeitbeschäftigung ist.“
Laut den Daten der Landessportbünde für 2024 sind 10.270.442 Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren in Sportvereinen aktiv – das entspricht einem signifikanten Anstieg von 5,65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung zeigt, dass der Sport eine zentrale Rolle im Leben der jungen Generation spielt und dass die Bemühungen, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern, Früchte tragen.
Trotz dieser positiven Nachrichten dürfen die Herausforderungen nicht aus den Augen verloren werden. „Die Sportvereine in Deutschland stehen vor enormen Aufgaben, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden“, erklärt Ries. „Um den Zuwachs an Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu gestalten und diesen Anstieg auch in Zukunft halten zu können, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu gehört ganz wichtig die Stärkung des Ehrenamts durch Entlastungen und die Förderung von Freiwilligendiensten im Sport sowie der Ausbau des bewegten Ganztags, um Sport und Schule miteinander zu verknüpfen. Anders ist die enorme Nachfrage nicht zu bedienen.“
Die Deutsche Sportjugend fordert daher klare politische Entscheidungen und Investitionen, um die Infrastruktur im Sport zu stärken und den Ehrenamtlichen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Der organisierte Sport ist eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft – nicht nur für die körperliche und mentale Gesundheit, sondern auch für soziale Integration und persönliche Entwicklung.
Die Bestandserhebung 2024 finden Sie hier.
(Quelle: dsj)
Ausschreibung VDS-Nachwuchspreis 2024
Herren Fußball-EM in Deutschland, Olympische und Paralympische Spiele in Frankreich - drei Großereignisse, die nicht nur Sportfans faszinierten, sondern Menschen aus aller Welt vereinten. Diese internationalen Veranstaltungen schaffen besondere Momente für alle Menschen, die weit über den Sport hinausgehen. Sie beweisen damit ihre wichtige soziale und gesellschaftliche Bedeutung.
Eingereicht werden können Beiträge zum Thema „Der Sportsommer der Superlative“ in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen. Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsjournalist*innen der Jahrgänge 1997 oder jünger. Die Mitgliedschaft im VDS ist nicht erforderlich.
Der VDS-Nachwuchspreis wird vom DOSB mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt. Der Sieger erhält 2.000 Euro, der Zweitplatzierte 1.500 Euro und der Drittplatzierte 1.000 Euro.
Teilnahmebedingungen für den vom DOSB geförderten VDS-Nachwuchspreis:
- Der Beitrag muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2024 veröffentlicht worden sein.
- Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung eingesandter Datenträger erfolgt nicht.
- Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung und es sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zugrunde zu legen.
- Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht der Ausschreibung entsprechen.
- Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung durch den VDS und den DOSB genutzt.
- Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.
- Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 31. Januar 2025.
Einsendungen sind per E-Mail, mittels WeTransfer o.ä. möglich und müssen enthalten:
- Eine Mail mit Angaben von Autor*in, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, und Erscheinungsdatum.
- Texte: das Druckexemplar des Artikels als .pdf per E-Mail an office(at)sportjourna-list.de
- Online-Beiträge: der Link zum Artikel per E-Mail an office(at)sportjournalist.de
- TV-, Video- und Hörfunkbeiträge: als Download-Link (z.B. wetransfer) an office(at)sportjournalist.de
Die Einsendungen sind zu richten an:
Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) e.V.
VDS-Nachwuchspreis
E-Mail: office(at)sportjournalist.de
(Quelle: DOSB / VDS)
Vollversammlung der Deutschen Sportjugend wählt neuen Vorstand
Die Vollversammlung der Deutschen Sportjugend (dsj) fand am 26. und 27. Oktober in Kooperation mit der Hamburger Sportjugend in der Katholischen Akademie in Hamburg statt. Über 237 Delegierte der Mitgliedsorganisationen trafen sich, um den neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre zu wählen und sich über wichtige Themen im Bereich Sport und Jugend auszutauschen.
Im Rahmen der Vorstandswahlen wurde Stefan Raid (54) mit 90,8 Prozent der Stimmen zum ehrenamtlichen Vorsitzenden der dsj gewählt. Der Bankkaufmann aus Hamburg bringt umfangreiche Erfahrungen aus seiner bisherigen Amtszeit und seiner Tätigkeit in der Deutschen Basketballjugend mit. In seiner Dankesrede betonte Raid: „Ich freue mich über das erneute Vertrauen und darauf, gemeinsam mit meinen Vorstandskolleg*innen die Herausforderungen im Kinder- und Jugendsport anzugehen.“
Neben Stefan Raid wurde Kiki Hasenpusch (32; deutsche motorsport jugend) mit 82,8 Prozent der Stimmen als 2. ehrenamtliche Vorsitzende gewählt. Als weitere ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für die Wahlperiode 2024-2026 sind Benny Folkmann (45; Deutscher Fußball-Bund), Carolin Giffhorn (27; Sportjugend Niedersachsen), Julian Lagemann (27; Sportjugend Nordrhein-Westfalen) und Luca Wernert (26; Special Olympics) wiedergewählt worden. Neu im Vorstand ist Leandra Götz (21; Sportjugend Rheinland-Pfalz). Katrin Bunkus trat nicht erneut an.
Strukturprozess für eine zukunftsfähige dsj
Im Rahmen der Vollversammlung wurde auch ein umfassender Strukturprozess vorgestellt, der die dsj modern und zukunftsfähig aufstellen soll. Ein zentrales Ergebnis dieses Prozesses war die Entwicklung einer neuen Jugendordnung.
Die Neufassung stärkt die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen gegenüber extremistischen Angriffen. Zudem wurde ein neues Vorstandsmodell entwickelt, das eine klare Rollenteilung zwischen Haupt- und Ehrenamt vorsieht und die Handlungsfähigkeit der dsj verbessert. Das neue Modell sieht vor, dass Ehren- und Hauptamt Teil des Vorstands sind. Die beiden hauptamtlichen Vorstandsmitglieder werden von den gewählten ehrenamtlichen Vorständen berufen. Zusätzlich wurde eine Jugendquote eingeführt, sodass junge Menschen sich in Zukunft noch stärker in die Arbeit der dsj einbringen können.
„Wir sind überzeugt, dass diese Veränderungen dazu beitragen werden, unsere Organisation zu stärken und uns besser auf zukünftige Herausforderungen im Kinder- und Jugendsport vorzubereiten“, so Raid abschließend.
Engagiert & bewegt mit Courage - Ein Blick in die Zukunft
Unter dem Motto „engagiert & bewegt mit Courage“ setzte die dsj während dieser Vollversammlung wichtige Impulse für die Zukunft des Kinder- und Jugendsports in Deutschland. Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen Landessportjugenden, Jugendorganisationen der Spitzenverbände, den Verbänden mit besonderen Aufgaben sowie weiteren gesellschaftlichen Akteur*innen. Zu den Gästen zählten auch zahlreiche Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft, die die Bedeutung von Sport als verbindendes Element in der Gemeinschaft unterstreichen.
Die drei zentralen Schwerpunkte der dsj spiegelten sich im Motto wider: Das Engagement junger Menschen wird gefördert, um sie als aktive Gestalter*innen ihrer sportlichen Umgebung zu stärken. Gleichzeitig wird Bewegung als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt, um ihre ganzheitliche Entwicklung zu unterstützen. Schließlich fordert die dsj ein sportliches Handeln mit Courage, das sich klar gegen Hass, Hetze und Gewalt positioniert und Werte wie Fairness und Respekt fördert.
Im Rahmen der Vollversammlung fand auch ein Podiumsgespräch mit dem Titel „Wir sind nicht neutral“ statt, bei dem prominente Gäste, wie der deutsche Politikwissenschaftler Dr. Özgür Özvatan, die Referatsleiterin für Jugend- und Sportpolitik bei der Sportjugend Hessen, Geli Ribler und Aenne Kopprasch, Projektleiterin Z:T beim Landessportbund Thüringen über das Thema Haltung zeigen im Sport diskutierten.
Delegierte der Deutschen Sportjugend beschließen finanzielle Weichenstellung und Einführung von Aufwandsentschädigungen für den Vorstand
Neben den Beschlüssen zu Änderungen des Vorstandsmodells und den Wahlen standen der Bericht des Vorstands für den Zeitraum Oktober 2023 - Oktober 2024, der Bericht der Jahresrechnung 2023 und die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 auf der diesjährigen Tagesordnung. Die Delegierten der Vollversammlung entlasteten den dsj-Vorstand einstimmig. Zudem stimmten sie einem Antrag der Sportjugend Nordrhein-Westfalen zur Einführung der Möglichkeit zur Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder des dsj-Vorstandes zu.
Der erste Tag der Vollversammlung endet mit einem Senatsempfang und einem Abend der Sportjugend Hamburg. Am Sonntag (27.10.) standen neben dem Thema „Sport im schulischen Ganztag“ noch die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 mit rund 17. Mio. Euro auf der Tagesordnung.
(Quelle: dsj)
Gegen Gewalt im Sport - DOSB stellt Safe Sport Code vor
Der DOSB geht den nächsten Schritt im Kampf gegen interpersonale Gewalt im Sport. Mit dem Safe Sport Code für den organisierten Sport, den der DOSB heute veröffentlicht hat, will der Dachverband des deutschen Sports erstmals die verbandsrechtliche Grundlage schaffen, um interpersonale Gewalt im Sport auch unterhalb der Strafrechtsschwelle rechtssicher ahnden und sanktionieren zu können.
„Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass wir jeglicher Form von Gewalt im Sport entschieden entgegentreten. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen und muss mit Sanktionen rechnen. Wir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, indem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns stärken und dabei kann der Safe Sport Code helfen", erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Der Safe Sport Code verbietet interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle und ermöglicht die sportrechtliche Sanktionierung unabhängig von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Aus Studien ist bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb der Strafbarkeitsgrenze des Strafrechts liegt, beispielsweise in Form rein schikanöser Trainingsanweisungen für Athlet*innen oder sexistischer Äußerungen. Der Safe Sport Code ermöglicht es in Zukunft, auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z.B. mit einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen gegen Täter*innen.
Der Code wird im Dezember der Mitgliederversammlung des DOSB zur Abstimmung vorgelegt und soll dort beschlossen werden. Der Safe Sport Code wird vom DOSB als sportartübergreifendes Musterregelwerk für alle Verbände und Vereine im organisierten Sport zur Verfügung gestellt, damit diese ihn für sich nutzen können. Bereits auf der vergangenen Konferenz der Landessportbünde am 11. / 12. Oktober in Schwerin haben alle 16 Landessportbünde in einem Beschluss ihre Unterstützung für den Code zugesichert und sich zudem eine Selbstverpflichtung auferlegt, bis spätestens Ende 2028 den Safe Sport Code auf ihren Mitgliederversammlungen zum Beschluss vorzulegen, mit dem Ziel, ihn in ihren Satzungen zu verankern.
Im Anhang des Codes sind sogenannte „Muster-Verhaltensregeln Safe Sport“ enthalten, die die Anwendung des Regelwerks im Vereins- und Verbandsalltag erleichtern sollen. Die Verhaltensregeln sind als Mindeststandard angelegt und bieten die Möglichkeit der Ergänzung, um sportartspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Damit Sportorganisationen ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen rechtssicher an den Safe Sport Code binden können, ist eine Verankerung in der Satzung der jeweiligen Sportorganisation notwendig. Inwiefern die Organisation für die Untersuchung und Sanktionierung von Fällen von interpersonaler Gewalt eigene Strukturen aufbaut, wie z.B. ein Verbands-Schiedsgericht, oder damit eine externe Organisation, wie etwa das noch zu errichtende Zentrum für Safe Sport, beauftragt, liegt im Ermessen der jeweiligen Sportorganisation.
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln) haben im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung 2023/24 einen Safe Sport Code erarbeitet. Dieser wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Stakeholderprozesses des DOSB von Univ.-Prof. Dr. Nolte und Dr. Bechtel weiterentwickelt und nun als Muster-Safe Sport Code für den organisierten Sport veröffentlicht.
Weiterführende Dokumente
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
Weitere Informationen: www.safesport.dosb.de
(Quelle: DOSB)
FAQs zum Safe Sport Code
Am heutigen Mittwoch, 23. Oktober, hat der DOSB den neuen Safe Sport Code für den organisierten Sport vorgestellt. Der Code wurde mithilfe der Deutschen Sporthochschule Köln ausgearbeitet und bietet Organisationen im Sport die Möglichkeit, in Zukunft noch effektiver im Kampf gegen interpersonale Gewalt im Sport vorzugehen, um den Sport sicherer für Alle zu machen.
Was das für euren Sportverein oder -verband bedeutet, wer davon betroffen ist und wie ihr den Safe Sport Code auch bei euch einführen könnt, erfahrt ihr hier.
Was ist der Safe Sport Code und warum braucht es ihn?
Der Safe Sport Code ist ein neues Muster-Regelwerk, das mit wissenschaftlicher und juristischer Expertise für den organisierten Sport, also für alle Sportvereine und -verbände, erarbeitet wurde. Der Code ist eine Vorlage, der sich Sportorganisationen anschließen sollten, weil er ihnen dabei hilft, jegliche Form von interpersonaler Gewalt in ihrer Organisation noch effektiver bekämpfen und Täter*innen im Sport konsequenter sanktionieren zu können. Damit sorgt euer Verein oder Verband dafür, den Sport sicherer für Alle zu machen.
Wer interpersonale Gewalt in seinem Sportverein oder -verband nicht ernsthaft bekämpft, riskiert, das Vertrauen seiner Mitglieder und potenziellen Mitglieder zu verlieren und sein Ansehen in der Gemeinschaft zu verschlechtern. Interpersonale Gewalt kann in jedem Verein und Verband auftreten. Sportorganisationen haben eine Verantwortung gegenüber Betroffenen von interpersonaler Gewalt, dass sie Fällen konsequent nachgehen und sich um Aufklärung bemühen.
Der Safe Sport Code hilft Sportvereinen und -verbänden dabei, weil er interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) verbietet und klare Richtlinien für die Untersuchung von Fällen von interpersonaler Gewalt vorgibt. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Der Code ist außerdem wichtig, weil Vereine und Verbände durch seine Einführung die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass auch Fälle von interpersonaler Gewalt unterhalb der Schwelle strafrechtlich relevanten Verhaltens untersucht und sanktioniert werden können. Diese Grundlage gab es im Sport bisher nicht.
Aus Studien ist jedoch bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb dieser Schwelle liegt. Dabei handelt es sich beispielweise um rein schikanöse Trainingsanweisungen für Sportler*innen oder sexistische Äußerungen. Solche Fälle sind mit den Werten des Sports nicht vereinbar und sollten nicht toleriert werden, auch wenn sie strafrechtlich nicht immer relevant sind.
Der Safe Sport Code ermöglicht es Vereinen und Verbänden, die das Regelwerk bei sich einführen, in Zukunft auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z.B. mit einem vorübergehenden oder dauerhaften Platzverweis, einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen für Täter*innen.
Die Einführung des Safe Sport Codes sendet ein Zeichen an (potenzielle) Täter*innen und Betroffene, dass Gewalt im Sport keinen Platz hat und bei uns nicht toleriert wird.
Wie kann ich den Safe Sport Code in meinem Verein oder Verband einführen?
Um den Safe Sport Code einzuführen und rechtssicher anwenden zu können, muss eine Sportorganisation den Code entweder durch eine Satzungsänderung auf einer Mitgliederversammlung in ihrer Satzung verankern oder zum Beispiel indem sich Sportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen in ihren Arbeitsverträgen oder bei der Beantragung von Lizenzen zu dem Code bekennen müssen.
Die Nutzung und Anpassung des Safe Sport Codes für den organisierten Sport ist ausschließlich den im DOSB organisierten Vereinen und Verbänden erlaubt. Nicht im DOSB organisierte Institutionen benötigen ein entsprechendes Nutzungsrecht der Autor*innen Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln).
Was ändert sich durch die Einführung des Safe Sport Codes in meinem Verein / Verband?
Mit der Einführung des Safe Sport Codes sendet dein Verein / Verband zuallererst das klare Zeichen, dass interpersonale Gewalt bei euch keinen Platz hat. Um dem Vertrauen gerecht zu werden, dass Fällen ernsthaft nachgegangen wird, ist es wichtig, dass der Safe Sport Code wirksam umgesetzt wird und nicht nur auf dem Papier existiert.
Durch die Einführung des Codes wäre es deinem Sportverein und -verband möglich, Fällen von interpersonaler Gewalt in Zukunft besser nachzugehen und das auch, wenn die Fälle unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle liegen. Der Safe Sport Code definiert dazu verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.
Für deinen Verein oder Verband hieße das, dass er klare Strukturen für den Bereich Safe Sport aufbauen muss, falls diese nicht bereits vorhanden sind. Dazu gehört, zum Beispiel ein Untersuchungsteam, eine*n Präventionsbeauftragte*n oder eine Ombudsperson zu benennen, an den/die sich Betroffene oder Zeugen vertrauensvoll wenden können, um Fälle zu melden.
Für die Untersuchung eines Falls und die Durchführung eines Verfahrens kann der Verein oder Verband festlegen, ob er dies selbst mit entsprechenden Strukturen und Personen tun möchte oder ob er dies lieber abtreten möchte an eine externe Stelle, wie beispielsweise einen übergeordneten Verband oder das geplante Zentrum für Safe Sport. Diese Stellen führen dann das Verfahren „für“ die Sportorganisation.
Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht der Safe Sport Code für Täter*innen von interpersonaler Gewalt im Sport vor?
Der Code sieht u.a. die folgenden Sanktionsmöglichkeiten gegenüber natürlichen Personen, also den Täter*innen, vor:
- eine Verwarnung
- ein Platzverweis oder ein Betretungsverbot für einen bestimmten Zeitraum oder für immer
- ein Verbot, für einen bestimmten Zeitraum oder für immer, ein Amt in der Sportorganisation, ihren Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen zu bekleiden
- eine Sperre der Zulassung als Trainer*in für eine bestimmte Zeit
- ein dauerhafter Entzug der Zulassung als Trainer*in
- eine Suspendierung der Startberechtigung bzw. der Lizenz als Sportler*in auf Zeit oder für immer; ein*e Sportler*in darf also für eine bestimmte Zeit nicht oder nie wieder an Wettkämpfen teilnehmen
- ein Betätigungs- und Berufungsverbot für betreuende Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen und anderweitiges medizinisches Personal für einen bestimmten Zeitraum oder für immer
- ein Ausschluss aus der Sportorganisation, ihren Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen
- das Verbot des Umgangs mit und der Betreuung insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzwürdigen Personen (z.B. Menschen mit Behinderung) in Training und Wettkampf
- finanzielle Konsequenzen
Auch sogenannte juristische Personen, also Organisation wie z.B. Mitgliedsverbände oder -vereine, können sanktioniert werden durch:
- eine Verwarnung
- finanzielle Konsequenzen
- den Entzug von Stimm- und Mitwirkungsrechten innerhalb der Sportorganisation für eine bestimmte Zeit
- einen Ausschluss aus der Sportorganisation
Ob alle diese Sanktionen auch in jedem Verband oder Verein verhängt werden können, entscheidet jeder Verein oder Verband für seinen Safe Sport Code selbst. Jede Verhängung einer Sanktion muss verhältnismäßig und der vorliegenden Tat sowie dem Kontext der Tat angemessen sein.
Wenn z.B. ein Trainer, der vorher nie negativ aufgefallen ist, einen Sportler beleidigt, sich danach umgehend entschuldigt und ernsthafte Reue zeigt, so ist ein Ausschluss aus dem Verein evtl. nichtverhältnismäßig und womöglich eher eine Verwarnung das angemessene Sanktionsmittel. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden und bedarf einer angemessenen Untersuchung, um im Fall einer nachgewiesenen Schuld das richtige Strafmaß zu bestimmen.
Für Betroffene oder Zeugen von interpersonaler Gewalt: Mein Sportverein hat den Safe Sport Code eingeführt. An wen wende ich mich jetzt, wenn ich einen Fall melden möchte? Wie läuft das Verfahren ab?
Grundsätzlich räumt der Safe Sport Code den Vereinen hier einen Gestaltungsspielraum ein, das heißt, jeder Verein oder Verband kann selbst festzulegen, an wen innerhalb der Organisation Betroffene oder Zeugen sich vertrauensvoll wenden können.
Beispielhaft wird hier im Safe Sport Code das Untersuchungsteam, der*die Präventionsbeauftragte und die Ombudsperson genannt. Wer grundsätzlich für die Entgegennahme von Meldungen zuständig ist, kann im Code selbst und in den Verhaltensregeln nachgelesen werden. Wichtig ist, dass jeder Verein oder Verband, der den Safe Sport Code einführt, eine solche Ansprechperson festlegen muss.
Nach dem Eingang der Meldung muss diese an das Untersuchungsteam des Vereins oder Verbandes weitergeleitet. Das Untersuchungsteam prüft dann, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen den Code vorliegen. Konkret bedeutet dies, dass das Untersuchungsteam Auskünfte einholen, Personen befragen und andere sachdienliche Maßnahmen ergreifen wird, um den gemeldeten Sachverhalt aufzuklären. Seine Ergebnisse hält das Untersuchungsteam in einem Untersuchungsbericht fest.
Kommt das Untersuchungsteam zu dem Ergebnis, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen den Code vorliegen, leitet es ein Disziplinarverfahren ein. Für dieses ist grundsätzlich das jeweilige Disziplinarorgan des Vereins zuständig. Liegen dagegen nach der Einschätzung des Untersuchungsteams keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, wird das Verfahren beendet.
Der Ablauf des Disziplinarverfahrens richtet sich nach den jeweiligen Regelungen zu solchen Verfahren innerhalb des Vereins oder des Verbandes. Diese heißen meist „Verfahrensordnung“ oder „Rechtsordnung“ Darin wird beispielsweise geregelt sein, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet oder nicht. Parteien des Disziplinarverfahrens sind grundsätzlich die beschuldigte Person und die Sportorganisation. Kommt das Disziplinarorgan zu der Überzeugung das ein Verstoß gegen den Code vorliegt, spricht es eine der im Safe Sport Code festgelegten Sanktion aus.
Für Betroffene von interpersonaler Gewalt: Ich möchte meinen Fall nicht meinem Sportverein oder -verband anvertrauen. Kann ich mich durch den Safe Sport Code an eine andere Organisation wenden?
Grundsätzlich ist zunächst die Sportorganisation für die Durchführung des Verfahrens zuständig, der die beschuldigte Person zugehörig ist und für die sie zum Zeitpunkt des Vorfalls tätig bzw. angehörig war. Der zuständige Sportverein oder -verband kann das Verfahren in eigener Verantwortung führen. Sofern sie sich dazu entscheidet, müssen in der Organisation auch die im Safe Sport Code vorgegebenen Strukturen für die Durchführung des Verfahrens vorhanden sein.
Alternativ kann die Sportorganisation ihre Disziplinargewalt aber auch an externe Stellen, wie beispielsweise einen übergeordneten Verband oder das geplante Zentrum für Safe Sport übertragen. Diese Stellen führen dann das Verfahren „für“ die Sportorganisation.
Welche Stelle damit für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist, ergibt sich aus den Satzungen und Statuten der einzelnen Sportorganisation. Ein Wahlrecht besteht in dieser Hinsicht, wie im „normalen“ Strafrecht auch, nicht.
Es ist jederzeit möglich, eine Verbandsentscheidung durch eine unabhängige externe Rechtsmittelinstanz überprüfen zu lassen.
Wie hilft der Safe Sport Code beim Umgang mit Fällen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze?
Wie wir aus Studien und der Fachpraxis wissen, liegt die Mehrzahl der Fälle im Sport unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Das heißt, das Verhalten einer Person ist mit den Werten und moralischen Ansprüchen der Sportorganisation nicht vereinbar und verstößt gegen die vereins- und verbandsweite Werteordnung, hat aber noch nicht die Schwelle zur Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch erreicht.
Der Gewaltbegriff im strafrechtlichen Sinne ist geprägt von einer besonderen objektiven Erheblichkeit der Schädigungen bei Betroffenen, die vorliegen muss. Im Sport und den dort bestehenden Personenbeziehungen, insbesondere zwischen Trainer*innen bzw. Betreuer*innen oder Mediziner*innen und Sportler*innen können Verhaltensweisen bewusst und erheblich schädigen, wenngleich die starren objektiven Voraussetzungen einer Strafbarkeit noch nicht erfüllt sind.
Dies kann bspw. bei erkennbar rein schikanösen Trainingsmethoden oder auch einer anlasslosen negativ ausgestalteten Sonderbehandlung von einzelnen Athlet*innen innerhalb einer Trainingsgruppe oder Mannschaft der Fall sein. Ebenfalls können verbale Äußerungen, die bspw. keine konkreten Beleidigungen oder strafrechtlich relevante Herabwürdigungen beinhalten, aber unverkennbar tendenziös diskriminierend oder sexualisiert sind, sanktioniert werden. Das heißt, durch die Anwendung des Safe Sport Codes schafft die jeweilige Sportorganisation eine Grundlage, die es ihnen ermöglicht, vereinsinterne Sanktionen für Fehlverhalten festzulegen und wirksam zu vollziehen.
Was sind die „Verhaltensregeln Safe Sport“?
Die Verhaltensregeln Safe Sport sind dem Safe Sport Code als Anhang beigefügt und erleichtern die Übersetzung und Anwendung des Regelwerks in den Vereins- und Verbandsalltag. Sie definieren Regeln im Umgang miteinander in der Sportorganisation. Die Verhaltensregeln decken verschiedene Bereich im Vereins- und Verbandsalltag ab, ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Sportler*innen inner- und außerhalb des Trainings.
Dazu gehören u.a. Regeln zu Körperkontakt (z.B. bei Hilfestellungen im Sport), zu Einzeltrainings mit minderjährigen Sportler*innen, zu medizinischen Behandlungen und zu Dusch- und Umkleidesituationen.
Die Verhaltensregeln dienen als Mindeststandard und können von Sportorganisationen auf sportartspezifische Gegebenheiten angepasst und auch ergänzt werden. In einem Schwimmverein sind ggf. andere Regeln notwendig als in einem Eishockey- oder Golfverein.
Wie ergänzen sich der Safe Sport Code und die „Verhaltensregeln Safe Sport“?
Der Safe Sport Code ist ein allgemeines Muster-Regelwerk, in dem keine konkrete Handlungen genannt werden. Er spricht nur von „missbräuchlichem Verhalten“. Da hier nicht direkt klar wird, wie weit dieser Begriff gefasst ist, bieten die Verhaltensregeln einen besser verständlichen Handlungsleitfaden. Anderes Verhalten, das nicht explizit in den Verhaltensregeln erfasst ist, kann aber trotzdem auch sanktioniert werden, wenn es erkennbar missbräuchlich ist. Die Verhaltensregeln sind eine Anlage zum Safe Sport Code und sind sportartspezifisch anpassbar.
Wie funktioniert das für Vereine, in denen mehrere Sportarten angeboten werden? Welchen Verhaltensregeln sollten hier angewandt werden?
Für jede Sportart innerhalb eines Vereins sollen die sportartspezifischen Verhaltensregeln des jeweiligen Fachverbands gelten. Ein Mehrspartensportverein sollte also mehrere Verhaltensregeln einführen, die je nach Sportarten angepasst sind und für die Trainer*innen, Betreuer*innen, Sportler*innen und co. gelten, die diese Sportart im Verein ausüben.
Gilt der Safe Sport Code automatisch für alle 86.000 Sportvereine in Deutschland?
Nein, dem organisierten Sport wird durch das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch ein hoher Grad an Autonomie zugesichert. Das bedeutet, dass jeder Sportverband und jeder Sportverein seine Belange weitestgehend eigenverantwortlich in Satzungen, Ordnungen und sonstigen Werken beschließen kann und auch muss.
Das bedeutet auch, dass der DOSB diesen Code zunächst nur für sich als Organisation beschließen kann. Jede einzelne seiner Mitgliedsorganisationen sowie entsprechend deren Mitglieder bis hinunter auf die Ebene der Sportvereine müssen diesen Code selbst beschließen und ggfs. in die Satzung aufnehmen. Das ist unter Verwendung des Musters mit einer einfachen Satzungsänderung möglich.
Der DOSB geht nun mit gutem Beispiel voran und wünscht sich von den Mitgliedsorganisationen und den Sportvereinen, den Code schnellstmöglich zu übernehmen, damit flächendeckend ein einheitliches Regelwerk in ganz Deutschland gilt.
Wie ist die weitere Vorgehensweise in den DOSB-Mitgliedsorganisationen? Wie kann mein Verein oder Verbandsich dem Code anschließen?
Die DOSB-Mitgliedsorganisationen sollen durch einen Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 verpflichtet werden, in ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen den Safe Sport Code bis spätestens Ende 2028 zur Abstimmung zu bringen. Bei einem positiven Votum der jeweiligen Mitgliederversammlung sollen diese den Code dann innerhalb von drei weiteren Jahren in ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen zur Abstimmung bringen.
Um den Safe Sport Code einzuführen und rechtssicher anwenden zu können, muss eine Sportorganisation den Code entweder durch eine Satzungsänderung auf einer Mitgliederversammlung in ihrer Satzung verankern oder zum Beispiel indem sich Sportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen in ihren Arbeitsverträgen oder bei der Beantragung von Lizenzen zu dem Code bekennen müssen.
Es gibt schon viele positive Zeichen, insbesondere von den 16 Landessportbünden, dass dies schnellstmöglich umgesetzt wird. Danach folgen die weiteren Untergliederungen bis hinunter zu den Vereinen.
Muss der Safe Sport Code in den Jugendordnungen der Mitgliedsorganisationen verankert sein?
Das kommt auf die Organisationsform der jeweiligen Jugendorganisation (z.B. Zweigverein, unselbständiger Geschäftsbereich) und die Ausgestaltung des Verhältnisses zum Hauptverein (=Mitgliedsorganisation) in dessen Satzung sowie der Jugendordnung an.
Handelt es sich bei der Jugendorganisation um eine unselbständige Abteilung oder einen unselbstständigen Vereinszweig, gilt in der Regel folgendes: Implementiert die Mitgliedsorganisation den Safe Sport Code in ihren eigenen Statuten, so gilt er automatisch auch für ihre unselbständigen Abteilungen und Zweige, es sei denn die Satzung der Mitgliedsorganisation regelt ausdrücklich etwas anderes. Nichtsdestotrotz würde eine Anerkennung des Safe Sport Codes durch einen Beschluss der jeweiligen Jugendorganisation oder durch eine Aufnahme in ihre eigenen Regelungen die Akzeptanz des Safe Sport Codes unterstreichen.
Jugendorganisationen, die selbständige Untergliederungen der Mitgliedsorganisationen sind, also bspw. selbst auch im Vereinsregister eingetragen sind, müssen den Safe Sport Code dagegen in der Regel selbst in ihrer Jugendordnung verankern, sofern diese nicht eine Geltung der Satzung und Ordnungen der jeweiligen Mitgliedsorganisationen anordnet. Eine Implementierung hätte dann auch zur Folge, dass die Jugendorganisation grundsätzlich auch selbst entsprechende Untersuchungsteams und Disziplinarstellen vorhalten müsste oder ihre eigene Disziplinargewalt auf einen Dritten, wie bspw. den Hauptverein oder eine externe Institution übertragen müsste.
Unabhängig davon, muss jede Mitgliedsorganisation und jede Jugendorganisation für sich prüfen, inwieweit Personen im eigenen Wirkungskreis an den Code gebunden werden sollen und welche Schritte hierfür erforderlich sind.
(Quelle: DOSB)
Landessportbünde stellen sich gegen interpersonale Gewalt im Sport
Das Thema Safe Sport steht seit Jahren im Blickpunkt von Sportorganisationen, Öffentlichkeit und Politik. In einem wichtigen Schritt haben die 16 Landessportbünde im Rahmen der Konferenz der Landessportbünde vom 11. / 12. Oktober 2024 in Schwerin einstimmig beschlossen, ihren nächsten Mitgliederversammlungen vorzuschlagen, sich an den neu entwickelten Safe Sport Code (SSC) zu binden.
Eine Herausforderung im Umgang mit interpersonaler Gewalt im Sport in allen ihren Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) liegt darin, dass es vielfach um Gewalthandlungen geht, die unterhalb der Schwelle vom Strafrecht erfasster Tatbestände liegen. Auch diese Form von Gewalt ist im Sport inakzeptabel, da sie einerseits seinen Werten widerspricht und zweitens Wegbereiter zu Formen stärkerer Gewalt bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein kann. Der Safe Sport Code, der von Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde, gibt Sportverbänden und -vereinen die Möglichkeit, Gewalthandlungen rechtssicher zu sanktionieren, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Der Safe Sport Code definiert verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.
„Als Landessportbünde wollen wir nicht nur in der reinen Gewaltprävention verharren, sondern in Fällen interpersonaler Gewalt auch rechtssicher dagegen vorgehen und Fehlverhalten sanktionieren können”, erklärt Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen sowie Mitglied der Sprecher*innengruppe der Konferenz der Landessportbünde). „Dafür sind wir auf unsere eigenen Regelwerke angewiesen. Mit dem vorliegenden Safe Sport Code steht jetzt ein Musterregelwerk zur Verfügung, das rechtssichere Entscheidungen zum Schutz Betroffener und zur Sanktionierung von Täter*innen ermöglicht. Die Umsetzung wäre ein Meilenstein für den organisierten Sport im Kampf gegen interpersonale Gewalt.“
Damit der Code in den Landessportbünden in Kraft treten kann, muss er auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen verabschiedet und in den Satzungen verankert werden. Die Landessportbünde haben sich dazu verpflichtet, dies innerhalb der kommenden Jahre zu vollziehen.
Zudem appellieren die Landessportbünde an alle Mitgliedsorganisationen des DOSB, den Safe Sport Code ebenfalls in ihren Satzungen zu verankern und sich dem Regelwerk zu verpflichten. Katharina von Kodolitsch (Präsidentin des Hamburger Sportbunds sowie stellvertretende Sprecherin der Konferenz der Landessportbünde): „Sport macht Spaß und verbindet. Damit das so bleibt, braucht es Regeln und gegenseitigen Respekt. Der Safe Sport Code trägt dazu bei. Wir rufen deshalb alle Sportvereine und -verbände auf, sich zu beteiligen und den Safe Sport Code nach und nach in ihre Regelwerke zu übernehmen.”
Eine entsprechende Selbstverpflichtung der weiteren DOSB-Mitgliedsorganisationen zur Bindung an den Safe Sport Code ist für die DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 in Saarbrücken vorgesehen.
Weiterführende Dokumente
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
Gegen Gewalt im Sport – DOSB stellt Safe Sport Code vor
Der DOSB geht den nächsten Schritt im Kampf gegen interpersonale Gewalt im Sport. Mit dem Safe Sport Code für den organisierten Sport, den der DOSB heute veröffentlicht hat, will der Dachverband des deutschen Sports erstmals die verbandsrechtliche Grundlage schaffen, um interpersonale Gewalt im Sport auch unterhalb der Strafrechtsschwelle rechtssicher ahnden und sanktionieren zu können.
„Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass wir jeglicher Form von Gewalt im Sport entschieden entgegentreten. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen und muss mit Sanktionen rechnen. Wir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, indem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns stärken und dabei kann der Safe Sport Code helfen", erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Der Safe Sport Code verbietet interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle und ermöglicht die sportrechtliche Sanktionierung unabhängig von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Aus Studien ist bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb der Strafbarkeitsgrenze des Strafrechts liegt, beispielsweise in Form rein schikanöser Trainingsanweisungen für Athlet*innen oder sexistischer Äußerungen. Der Safe Sport Code ermöglicht es in Zukunft, auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z.B. mit einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen gegen Täter*innen.
Der Code wird im Dezember der Mitgliederversammlung des DOSB zur Abstimmung vorgelegt und soll dort beschlossen werden. Der Safe Sport Code wird vom DOSB als sportartübergreifendes Musterregelwerk für alle Verbände und Vereine im organisierten Sport zur Verfügung gestellt, damit diese ihn für sich nutzen können. Bereits auf der vergangenen Konferenz der Landessportbünde am 11. / 12. Oktober in Schwerin haben alle 16 Landessportbünde in einem Beschluss ihre Unterstützung für den Code zugesichert und sich zudem eine Selbstverpflichtung auferlegt, bis spätestens Ende 2028 den Safe Sport Code auf ihren Mitgliederversammlungen zum Beschluss vorzulegen, mit dem Ziel, ihn in ihren Satzungen zu verankern.
Im Anhang des Codes sind sogenannte „Muster-Verhaltensregeln Safe Sport“ enthalten, die die Anwendung des Regelwerks im Vereins- und Verbandsalltag erleichtern sollen. Die Verhaltensregeln sind als Mindeststandard angelegt und bieten die Möglichkeit der Ergänzung, um sportartspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Damit Sportorganisationen ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen rechtssicher an den Safe Sport Code binden können, ist eine Verankerung in der Satzung der jeweiligen Sportorganisation notwendig. Inwiefern die Organisation für die Untersuchung und Sanktionierung von Fällen von interpersonaler Gewalt eigene Strukturen aufbaut, wie z.B. ein Verbands-Schiedsgericht, oder damit eine externe Organisation, wie etwa das noch zu errichtende Zentrum für Safe Sport, beauftragt, liegt im Ermessen der jeweiligen Sportorganisation.
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln) haben im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung 2023/24 einen Safe Sport Code erarbeitet. Dieser wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Stakeholderprozesses des DOSB von Univ.-Prof. Dr. Nolte und Dr. Bechtel weiterentwickelt und nun als Muster-Safe Sport Code für den organisierten Sport veröffentlicht.
Weiterführende Dokumente
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
Weitere Informationen: www.safesport.dosb.de
(Quelle: DOSB)
4. Runder Tisch „Sport und Menschenrechte“
Das im Herbst 2022 vom DOSB initiierte Format hat sich als wichtige Zusammenkunft von Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Sport etabliert. 40 Expert*innen, darunter viele bekannte und auch neue Gesichter, folgten der Einladung des DOSB, um den kontinuierlichen Dialog über menschenrechtliche Themen im Sport unter Einbindung vielfältiger Erfahrungen und Expertisen aufrechtzuerhalten.
Nach einleitenden Begrüßungsworten von Friedhard Teuffel, Direktor des gastgebenden LSB Berlin, übernahm Dr. Joachim Rücker (Geschäftsführer DOSB-Menschenrechtsbeirat) die Moderation der Veranstaltung. Angesichts der beiden Sportgroßereignisse dieses Sommers - UEFA EURO 2024 sowie Olympische und Paralympische Spiele in Paris - stand das Thema Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen im besonderen Fokus. Auf Basis ihrer individuellen Erkenntnisse aus diesen Events führten die Teilnehmer*innen eine lebhafte Diskussion über klare Strukturen für Rollen und Verantwortungsbereiche der beteiligten Institutionen sowie Learnings für künftige Sportevents. Katharina Hedtstück (Referatsleiterin Sportgroßveranstaltungen im Bundesministerium für Inneres und Heimat) bilanzierte mit Blick auf die UEFA EURO 2024, dass dieses Event wichtige menschenrechtliche Maßstäbe gesetzt und das Bewusstsein für menschenrechtliche Verantwortung geschärft habe. Gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Institutionen sei es mit Blick auf kommende Sportgroßveranstaltungen nun, die Rollen und Verantwortlichkeiten klarer zu definieren, frühzeitiger geeignete Präventionsmaßnahmen in Kraft zu setzen und diese Prozesse strukturiert zu evaluieren. Hierfür ist ein regelmäßiger Austausch der beteiligten Stakeholder unabdingbar.
Sylvia Schenk (UEFA EURO Human Rights Board) die als Leiterin der Stakeholder-Initiative zu Menschenrechten bei der EURO einen Überblick über die abgelaufenen Prozesse geben konnte, würdigte den Anstoß ebenfalls, forderte aber zugleich die beteiligten Institutionen - vor allem Staat, Kommunen, Verbände und Ausrichter - dazu auf, in ihrer Rollenverteilung deutlich klarer zu werden: „Eine Sportgroßveranstaltung ist hochkomplex und verlangt eindeutige Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Gruppen“. Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte ergänzte zum Rollenverständnis der beteiligten Institutionen: „Der Staat ist der völkerrechtliche Pflichtenträger. Einschreiten der Polizei, Durchführung von Grenzkontrollen, Sicherstellen der Meinungsfreiheit - all das ist Staatsaufgabe, von daher ist der Staat da nicht raus. Als Basis für jede Sportgroßveranstaltung gilt aber: Es liegt in der Verantwortung des Organisators eine menschenrechtsgestützte Analyse durchzuführen - und dann auf die beteiligten Institutionen zuzugehen.“
Neben dem Optimierungsbedarf in der Rollenverteilung und der Prozessgestaltung rund um Sportgroßveranstaltungen wurde auch das Verhältnis von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsfragen diskutiert. Sylvia Schenk sprach in dieser Diskussion den Wunsch aus, dass sich alle Beteiligten noch stärker „um ein gemeinsames Verständnis und eine Verzahnung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten bemühen“. In diesem Zusammenhang verwies Katharina Hedtstück auf den aktuellen Prozess zur Entwicklung eines „Leitbilds Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“, welches beide Perspektiven integrieren soll. Nach Einbindung des DOSB und der Stakeholder wird das Leitbild im kommenden Jahr veröffentlicht. Es soll Verbänden und Ausrichtern bei der Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen Orientierung geben.
Einen Ausblick auf anstehende Sportgroßveranstaltungen in Deutschland ermöglichten Benjamin Schenk vom Allgemeinen Deutschen Hochschulverband sowie Martin Hartmann vom Deutschen Turnerbund. Beide Verbände mitverantworten 2025 die Ausrichtung einer Sportgroßveranstaltung - die World University Games respektive das Deutsche Turnfest.
Am Nachmittag des Runden Tischs stand der Austausch über den aktuellen Stand des „DOSB-Aktionsplans Sport und Menschenrechte“ auf der Agenda. Dieser schließt sich an die Verabschiedung der DOSB/dsj-Menschenrechts-Policy 2023 an, um die darin formulierte menschenrechtliche Verantwortung anhand von Maßnahmen und Aktivitäten zu konkretisieren.
Am Ende eines intensiven Austauschs bedankte sich Dr. Joachim Rücker ausdrücklich bei allen Teilnehmer*innen für ihre Beiträge und plädierte für die Aufrechterhaltung dieses Stakeholderdialogs rund um Sport und Menschenrechte: „Wir haben schon einiges hinbekommen und können gemeinsam noch viel mehr bewegen. Beim Runden Tisch hören wir viele Beiträge, die den Weg, auf dem wir uns gemeinsam befinden, deutlich machen können. Ich bin dankbar, dass wir im deutschen Sport dieses Netzwerk haben - das sollten wir pflegen“.
Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Website: https://www.dosb.de/ueber-uns/sport-und-menschenrechte
(Quelle: DOSB)
Leistungssportkonferenz 2024 - Leistungssportreform im Fokus
Rund 250 Teilnehmende, darunter Bundestrainer*innen, Sportdirektor*innen aus olympischen und nicht-olympischen Spitzenverbänden, Leistungssportreferent*innen der Landessportbünde (LSB), Leiter*innen der Olympiastützpunkte (OSP) und weitere Gäste aus dem Leistungssportnetzwerk, kamen zusammen, um aktuelle Themen des deutschen Leistungssports zu diskutieren.
Rückblick auf Paris 2024 - Erfolgreiche Spiele im Fokus
Den Auftakt der Konferenz gestaltete Olaf Tabor, Vorstand Leistungssport und Chef de Mission, mit einem kurzen Rückblick auf die Olympischen Spiele in Paris 2024. Er zog dabei im Hinblick auf die Gesamtveranstaltung ein insgesamt positives Fazit der Spiele, für das insbesondere das Auftreten der deutschen Olympiamannschaft mit verantwortlich war und zu dem das bisher größte Deutsche Haus einen wesentlichen Beitrag leisten konnte. Gleichzeitig fiel seine sportliche Bilanz gemischt aus, weil das Ziel einer Top-Ten-Platzierung in der Nationenwertung erreicht wurde, aber der Negativtrend in der Medaillenausbeute nicht aufgehalten werden konnte. Eine umfassendere Olympiazyklusanalyse im Frühjahr 2025 soll die sportfachlichen Erkenntnisse tiefergehend beleuchten und systematische Ableitungen ermöglichen.
Austausch und Beratungen der Stakeholdergruppen - Best Practice und Innovationen
Im Anschluss teilten sich die Teilnehmenden auf, um innerhalb ihrer Stakeholdergruppen spezifische Themen vertieft zu behandeln. So berieten die Sportdirektor*innen, OSP-Leiter*innen und LSB-Referent*innen gemeinsam mit dem DOSB zu aktuellen Themen ihrer unmittelbaren Arbeit. Bei den Bundestrainer*innen gab Samir Suliman, Bundestrainer im 3x3 Basketball, einen Einblick in seine Arbeit, die in Paris zum Gewinn der Goldmedailleführte. Weiterhin beschäftigten sich die Bundestrainer*innen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Leistungssport und welche Potenziale diese Technologie für die Zukunft bietet.
Zukunftsthemen im Fokus - Sportfördergesetz und Spitzensportagentur
Der zweite Tag der Konferenz stand ganz im Zeichen wichtiger Zukunftsfragen für den deutschen Leistungssport. Olaf Tabor und DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester erläuterten den aktuellen Status Quo zum Sportfördergesetz und zur geplanten Spitzensportagentur. Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um einen tieferen inhaltlichen Einblick zu bekommen und mögliche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit im Leistungssport zu diskutieren.
Erfolgreicher Austausch und neue Impulse
Die Leistungssportkonferenz 2024 bot den Teilnehmenden auch in diesem Jahr die Gelegenheit, sich intensiv miteinander auszutauschen, sowohl beim Team D Abend als auch in den sportfachlichen Gesprächsformaten. Ergänzend zu den sportpolitischen Updates wurde über den kürzlich gestarteten Prozess der Zieledebatte und zu den Befragungsergebnissen der Mitgliedsorganisationen aus dem Frühjahr diesen Jahres informiert. Prof. Dr. Jörg Fischer reicherte als „critical friend“ die Diskussion mit reflektierenden Hinweisen zum laufenden Austauschprozess an und ein Einblick in den internen Veränderungsprozess des Geschäftsbereichs Leistungssport in Vorbereitung auf die systemischen Anpassungen durch die Gründung der Spitzensportagentur bildeten den Abschluss der Konferenz.
(Quelle: DOSB)
Zustand der Sportstätten wieder im Fokus
Am vergangenen Mittwoch, 9. Oktober 2024, hat der Sportausschuss des Deutschen Bundestages in seiner 58. Sitzung das zentrale Thema „Status quo und Zukunft der Sportstätten und Sportinfrastruktur in Deutschland" beraten. Bereits am 26. Juni 2024 hat sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs zum Thema „Sportstätten und Stadtentwicklung“ beschäftigt.
Dies ist ein überaus relevantes und wichtiges Thema, das der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seit Jahren als zentrales Politikfeld vorantreibt. Die Sportstätteninfrastruktur ist nicht nur von entscheidender Bedeutung für das Sporttreiben selbst, sondern auch für das Gemeinwohl in Deutschland. Sport und Sportvereine tragen maßgeblich zur sozialen Integration, Gesundheit und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ein gut ausgebautes und modernisiertes Netz von Sportstätten ist die Grundlage dafür.
Sportstätten sind wahre Multifunktionstalente. Sie sind gebaute Einladungen für Menschen, Sport zu treiben, Lebensfreude zu erleben, sich zu begegnen und gesund zu erhalten. Wenige Orte innerhalb einer Kommune vermögen es heutzutage noch, Menschen so unterschiedlicher Hintergründe unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft zusammenbringen und zu bewegen. Sie sind Grundlage für fast 28 Millionen Mitgliedschaften aus Breiten- und Leistungssport, ihrer Leidenschaft nachzugehen. Sie sind Orte für Bildung, Gesundheit, für Integration und Inklusion. Sportstätten gehören zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge der Menschen und sind eine der wertvollsten Ressourcen des Sports und unserer Gesellschaft.
In Deutschland haben wir rund 231.000 Sportstätten. Diese Anzahl an Sportgelegenheiten ist zu großen Teilen auf die Sportstättenbauoffensive „Goldener Plan“ in den 1960er bis 1980er respektive „Goldener Plan Ost“ in den 1990er und 2000er Jahren zurückzuführen. Durch die gemeinsamen Anstrengungen von Sport und Politik konnte damals eine große Zahl an Sportstätten gebaut werden.
Allerdings ist die Qualität der Sportstätten vielerorts mittlerweile mangelhaft. Über 40 Jahre nach der Bauoffensive finden sich auf zahlreichen Sportplätzen und in Hallen in ganz Deutschland kaputte Duschen, wenig einladende Umkleideräume sowie schlecht gedämmte und energetisch rückständige Gebäude. Das liegt daran, dass seither keine große bundesweit angelegte Sportstättenbauinitiative mehr durchgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Jahren immer wieder in den Ausschüssen des Bundestages beraten - die Thematik ist offensichtlich in der Bundesregierung angekommen. Das Ergebnis ist allerdings ernüchternd: im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Haushaltskürzungen die Mittel für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sogar gekürzt. In diesem Jahr gibt es zudem keinen neuen Förderaufruf. Die eingereichten Förderanträge zeigen allerdings einen extrem hohen Bedarf.
Eine gemeinsame Analyse des DOSB und der kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Sanierungsbedarf für Sportstätten in Deutschland mindestens 31 Milliarden Euro beträgt. Hinzu kommen Kosten für die Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union (Green Deal) und der Bundesrepublik Deutschland (Klimaschutzgesetz). Es besteht akuter Handlungsdruck.
Zukünftige Sport- und Bewegungsräume müssen soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gewährleisten. Priorität hat dabei die Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse, die Erreichbarkeit und vielseitige Nutzbarkeit dieser Räume. Ressourcenschonender Bau, Dekarbonisierung und Klimaanpassung sind unabdingbare Voraussetzungen. Es bedarf auskömmlicher langfristiger Förder- und Investitionsprogramme, einschließlich eines spezifischen Sportstättenförderprogramms des Bundes. Diese Förderprojekte müssen auf klar definierten Nachhaltigkeitskriterien basieren und sportfachliche Expertise einbeziehen. Zudem ist die Aufnahme von Sport- und Bewegungsräumen als Fördergegenstand der erweiterten Städtebauförderung entscheidend, wobei auch Sportvereine antragsberechtigt sein müssen.
Die Entwicklung dieser Räume erfordert eine intensive, ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hierfür müssen geeignete Strukturen etabliert und ein zentrales Gremium zur Koordination aller relevanten Institutionen geschaffen werden. Die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppen für den geplanten Entwicklungsplans Sport müssen konsequent ohne weitere Abschwächung Eingang in den Entwicklungsplan der Bundesregierung finden, wobei die einzelnen Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten, Zeitplänen und hinterlegten Ressourcen versehen sein müssen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss noch in dieser Legislaturperiode beginnen und finanziell ausreichend abgesichert sein.
Eine mehrjährige Sanierungs- und Modernisierungsoffensive für die Sportstätten unseres Landes ist dringend notwendig, damit ein wichtiges Stück Lebensqualität erhalten bleibt. Denn ohne Sportstätten ist kein Sport, egal ob Breiten- oder Leistungssport, möglich. Für die Millionen von Sportvereinsmitgliedern in Deutschland ist das keine Option.
(Autor*innen: Christian Siegel , Ressortleiter Sportstätten und Umwelt und Maike Weitzmann, Referentin Sportstätten und Umwelt)
Betriebsärzt*innen unterstützen DOSB-Initiative „Rezept für Bewegung“
Mit dieser Kooperation wird die gemeinsame Initiative zur Bewegungsförderung von DOSB, Bundesärztekammer und Deutscher Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention nun direkt in Betrieben und Unternehmen integriert, um Arbeitnehmer*innen für mehr Bewegung im (Arbeits-) Alltag zu sensibilisieren.
Das „Rezept für Bewegung“ wirkt einfach und effektiv: Ärztinnen und Ärzte ermuntern ihre Patient*innen mit gezielten Bewegungsempfehlungen zu mehr Sport, am besten im Verein.
Mit der neuen Zusammenarbeit können nun auch Betriebsärzte*ärztinnen diese Empfehlungen direkt an Beschäftigte in Unternehmen weitergeben. Damit wird die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen gefördert – besonders in Zeiten, in denen viele am Schreibtisch sitzen und sich wenig bewegen.
„Wir freuen uns sehr, den Verband der Betriebs- und Werksärzte als starken Partner gewonnen zu haben,“ sagt Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung im DOSB. „Durch die Betriebsärzte* ärztinnen erreichen wir noch mehr Menschen direkt an ihrem Arbeitsplatz und können so einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung leisten.“
Auch Susanne Liebe, Präsidentin des VDBW, sieht in der Kooperation großes Potenzial: „Regelmäßige Bewegung ist essenziell für das körperliche und seelische Wohlbefinden. Mit dem ‚Rezept für Bewegung‘ sensibilisieren wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aktiv und fit zu bleiben.“
Ein zentrales Element der Initiative ist die Bewegungslandkarte (BeLa), die auf der Website des DOSB zugänglich ist. Hier können Interessierte schnell und unkompliziert Sportvereine und Bewegungsangebote in ihrer Umgebung finden. Die BeLa macht es den Beschäftigten noch leichter, nach einer Bewegungsempfehlung, geeignete Sportmöglichkeiten in ihrer Nähe zu entdecken.
Mit dieser Kooperation setzen DOSB und VDBW einen wichtigen Schritt zur Förderung von Gesundheit durch Sport und Bewegung – direkt am Arbeitsplatz.
(Quelle: DOSB)
FAQs zum geplanten Sportfördergesetz und der Spitzensport-Agentur
Das sportliche Abschneiden bei den Olympischen Spielen Paris 2024 hat die Debatte über die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports weiter angetrieben, der dahinterliegende Prozess zur grundlegenden Verbesserung des Leistungssportsystems in Deutschland läuft aber bereits seit über zwei Jahren.
Ziel der Reform ist die erstmalige Verabschiedung eines Sportfördergesetzes und die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur.
Im August wurde nun der zweite Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) für das Sportfördergesetz veröffentlicht. Der DOSB und weitere Sportverbände konnten sich dazu äußern und ihre Stellungnahmen einbringen. Die Stellungnahme des DOSB findet ihr hier.
Was das für den Sport bedeutet, wo es weiterhin Schwachpunkte gibt und wie es weitergeht.
Seit mehr als zwei Jahren arbeiten der organisierte Sport unter dem Dach des DOSB, das Bundesinnenministerium (BMI) und die Länder intensiv an einer Reform des Leistungssportsystems und der Spitzensportförderung in Deutschland. Ziel ist es, den deutschen Leistungssport, seine Athlet*innen und Verbände wieder in die Weltspitze zu führen - konkret bei Olympischen (Sommer)Spielen wieder unter die Top 5 im Medaillenspiegel und im Winter weiterhin unter die Top 3 sowie im nicht-olympischen Sport bei den World Games ebenfalls unter die Top 3.
Vergangene Reformen haben das bis heute größtenteils leider nicht geschafft. Bei Olympischen (Sommer)Spielen war der Trend an gewonnenen Medaillen in letzter Zeit sogar rückläufig. Deshalb braucht es Verbesserungen im aktuellen System, um unseren Ansprüchen und Erwartungen gerecht zu werden und daran arbeiten wir.
Im März 2024 wurde der erste sogenannte Referentenentwurf des BMI für ein neues Sportfördergesetz öffentlich. Mit diesem Gesetz sollen viele der von Sport und Politik gemeinsam geplanten Veränderungen verbindlich festgeschrieben werden. Allerdings löste der Entwurf damals große Irritationen aus, da viele Dinge, die in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit ausführlich besprochen und erarbeitet wurden, in dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt oder sogar ignoriert und übergangen wurden.
Mitte August wurde gut fünf Monate später nun ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt und die betroffenen Verbände konnten sich zu dem neuen Entwurf äußern und Stellungnahmen abgeben.
Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorhaben zusammengetragen, um zu zeigen, wie es aktuell um den Prozess steht und wie es weitergeht.
Einmal von vorne: Wieso braucht es überhaupt ein Sportfördergesetz?
Kurze Antwort in drei (abstrakten) Worten: Planungssicherheit, Bürokratieabbau, Leistungsfähigkeit.
Es gab in Deutschland bisher noch nie ein Gesetz, das die Förderung des Spitzensports und die Verantwortung des Bundes für die Spitzensportförderung klar festgeschrieben hat. Mit jeder Bundesregierung mussten wir im Sport die Höhe und die Bedingungen der Förderung für den Leistungssport in Deutschland neu aushandeln. Das kostet viel Kraft und Zeit und verhindert eine gute, langfristige Planung. Ein Sportfördergesetz hilft deshalb bei der Planungssicherheit, weil es eine Förderung des Leistungssports verbindlich festschreibt und nicht mehr abhängig macht von z.B. politischen Veränderungen.
Als wichtiger Teil - vielleicht sogar das Herzstück - des Sportfördergesetzes gilt die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur. Durch die zentrale Zusammenlegung vieler Aufgaben aus dem bestehenden System in dieser Agentur soll das Personal in Sportverbänden entlastet werden. Sie sollen weniger Zeit am Schreibtisch mit Förderanträgen und Verwaltungsaufgaben und dafür mehr Zeit mit und für Athlet*innen verbringen können, um die es letztendlich geht. Die Agentur soll also dabei helfen, unnötige Bürokratie im System abzubauen bzw. zwingend nötige Verwaltungsaufgaben dorthin zu verlagern.
Durch die Planungssicherheit in der Förderung des Leistungssports und weniger Bürokratie dank einer unabhängigen Spitzensport-Agentur könnten die Verbände und die Athlet*innen sich also wieder mehr auf ihren Sport konzentrieren und alles an Leistung rausholen, was in ihnen steckt.
So viel zur Theorie.
Im März gab es einen großen Aufschrei des Sports, als der erste Referentenentwurf des geplanten Gesetzes veröffentlicht wurde. Was war damals passiert?
Im Frühjahr hatte das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das Sportfördergesetz vorgestellt. Ein Referentenentwurf ist so etwas wie eine Vorstufe zum fertigen Gesetzentwurf, um mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern und den beteiligten Verbänden darüber zu sprechen, ob man auf dem richtigen Weg ist.
Die Antwort war für uns im Sport nach Prüfung des Entwurfs leider sehr einfach: Das war ein Fehlstart. Der erste Referentenentwurf wich stark von dem ab, worauf Bund, Länder und Sport sich in den vergangenen zwei Jahren im vorangelagerten, aufwändigen Reformprozess zur Weiterentwicklung des Spitzensports verständigt hatten.
Es war z.B. wie ursprünglich besprochen keine echte Unabhängigkeit der neuen Spitzensport-Agentur mehr gewährleistet. Die Kooperation zwischen Politik und Sport in der Agentur hätte nicht wie geplant auf Augenhöhe stattgefunden und statt dem vereinbarten Bürokratieabbau hätte der erste Entwurf sogar für aufwendigere Verfahren gesorgt als aktuell.
Entsprechend groß war die Kritik - nicht nur vom DOSB und seinen Mitgliedsorganisationen, sondern auch von weiteren Gruppen wie dem Trainer*innenverband und von den Bundesländern.
Der neue Referentenentwurf wurde vom BMI im August vorgelegt. Ist dieser Entwurf nun gelungen?
Ja und nein. Zwar wurden im Vergleich zum März-Entwurf viele Kritikpunkte aufgegriffen und einige Verbesserungen eingebracht, die wir ausdrücklich begrüßen. Aber das große Ziel der Reform des Spitzensports in Deutschland wird mit dem neuen Entwurf noch immer nicht erreicht. Denn die eigentlich geplante Neuerung - eine Steuerung und Förderung des Spitzensports aus einer Hand statt aus vielen unterschiedlichen Händen – wird nicht konsequent umgesetzt.
Die Gründung der unabhängigen Spitzensportagentur ist eine einzigartige Chance: Statt weiter kleinteilig und häppchenweise am komplexen System zu schrauben, könnten wir die Spitzensportförderung neu aufsetzen - einfacher, digitaler, effizienter, erfolgreicher. Wir sind der Meinung: Diese Chance sollten wir nutzen.
Aber aus dem neuen Entwurf ergibt sich nur eine Spitzensportagentur light. So soll der Vorstand der künftigen Agentur nach aktuellen Gesetzesstand zu vielen Einflussmöglichkeiten aus der Politik bzw. der Verwaltung unterliegen.
Ein Beispiel: Eigentlich sollte die Spitzensportagentur für die komplette Abwicklung der Förderung zuständig sein - ein echter One-Stop-Shop vom Antrag bis zum Förderentscheid. Im Entwurf steht genau das aber immer nur unter Vorbehalt der Zustimmung aus dem Bundesinnenministerium. Das verhindert eine flexible und unbürokratische Arbeitsweise der Agentur und schränkt ihr Potenzial unnötig ein.
Die Aufsichtsgremien sind in ihrer aktuellen Planung aus unserer Sicht mit bis zu 36 vertretenen Akteuren zu groß. Wenn zu viele Leute mit am Tisch sitzen, erschwert das die Entscheidungsfindung. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie die Struktur der Agentur vereinfacht, die Prozesse effizienter und damit auch die Agentur selbst wirklich unabhängig werden kann. Denn klar ist: Unabhängigkeit der Agentur kann nicht nur heißen unabhängig vom Sport, sondern auch unabhängig von der Politik.
In einem aktuellen Bericht der Sportschau heißt es, dass der Sport in Zukunft in der Spitzensport-Agentur zu viel Einfluss ausüben könnte. Stimmt das?
Nein, der Bericht stimmt so nicht. Der DOSB möchte zentrale Aufgaben an die unabhängige Spitzensport-Agentur abgeben. So soll die im Bericht kritisierte Doppelrolle des DOSB als Interessenvertreter und Steuerungsinstanz aufgelöst werden. Wir sind davon überzeugt, dass das Gesamtsystem davon profitiert und sind gerne bereit, uns im DOSB neu zu orientieren, damit die Agentur erfolgreich arbeiten kann.
Natürlich macht es Sinn, wenn wir unsere jahrzehntelange Expertise weiterhin miteinbringen, z.B. über einen Sportfachbeirat. Aber der Sportfachbeirat hätte ähnlich wie der Stiftungsrat, in dem mehrheitlich Vertreter*innen aus der Politik sitzen, eine Aufsichts- und auf übergeordnete Fragestellungen beschränkte Entscheidungsfunktion. Das operative Tagesgeschäft soll vom Vorstand und den Mitarbeiter*innen der Agentur selbst unabhängig und eigenverantwortlich verantwortet werden, ohne maßgeblichen Einfluss aus Sport oder Politik. Der Vorwurf, der DOSB würde hier zu viel Einfluss ausüben können, ist somit unzutreffend.
In dem Sportschau-Bericht heißt es über die Agentur: „Die Grundidee, dass wenige Fachleute unabhängig und effektiv entscheiden können, sei nicht mehr gegeben.“ Was ist an der Kritik dran?
Sehr wenig. Das Tagesgeschäft in der Agentur soll vom Vorstand und den fachkundigen Mitarbeiter*innen dort gesteuert und umgesetzt werden. Der DOSB hätte kein Interesse daran und auch keine Möglichkeit, in diese Arbeit einzugreifen und kleinteilig und ineffizient Entscheidungen zu beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Agentur unabhängig vom Sport und von der Politik ihre Arbeit machen kann - mit ausgewählten Expert*innen, die das Beste aus dem deutschen Leistungssportsystem rausholen. Dazu muss man der Agentur Handlungsspielraum lassen. Wir sind davon überzeugt, dass dies das Beste für den Leistungssport in unserem Land ist und wir endlich neue Wege gehen müssen.
Der Sport ist jetzt schon zum zweiten Mal mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht einverstanden. Besteht trotzdem Grund zur Hoffnung, dass das Gesetz am Ende noch kommt und zum Erfolg führen könnte?
Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt und dass es den vereinbarten und benötigten Paradigmenwechsel einleitet. Wir arbeiten nun schon seit zwei Jahren gemeinsam mit Bund und Ländern an dieser Reform. Alle Beteiligten haben ein hohes Interesse daran, den Spitzensport in Deutschland weiterzubringen und mit dieser Reform einen großen Schritt zu gehen.
Wir sehen auch, dass die Kritik des organisierten Sports im BMI nicht tatenlos verhallt ist - ganz im Gegenteil: Der erste Entwurf wurde in großen Teilen umgearbeitet und hat Anregungen aus dem Sport aufgegriffen. Die durchgeführte Verbändeanhörung haben wir mit unserer Stellungnahme genutzt, um noch offene und weiter verbesserungswürdige Punkte zu benennen. Genau dafür ist die Verbändeanhörung da.
Der positiven und konstruktiven Arbeitsatmosphäre in den Bund-Länder-Sport-Gremien zur Spitzensportreform tut die Kritik aus dem Sport keinen Abbruch. Wir arbeiten dort gut zusammen und werden das auch weiterhin tun.
Wie geht es jetzt weiter?
Der DOSB hat gemeinsam mit seinen Verbändesäulen (Landessportbünde, Spitzensportverbände und Verbände mit besonderes Aufgaben) die Möglichkeit der Verbändeanhörung genutzt, um dem BMI 15 konkrete Vorschläge für Verbesserungen am Sportfördergesetz zu übermitteln.
Das BMI wird unsere und weitere Rückmeldungen aus den Verbänden und den Bundesländern bewerten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass unsere Verbesserungsvorschläge im Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
Wenn das BMI den Entwurf für das Sportfördergesetz erneut angepasst hat, steht als Nächstes der Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett an. Wir rechnen aktuell mit einem Beschluss Ende Oktober. Danach erhält zunächst der Bundesrat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren und die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.
Während dieses gesamten Ablaufs werden wir uns als DOSB weiter an der Diskussion beteiligen, konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten und versuchen, ein gutes Ergebnis für den Sport, die Athlet*innen und alle beteiligten Personen zu erzielen.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass wir mit der Reform und dem Sportfördergesetz so schnell wie möglich vorankommen, damit Klarheit herrscht für Athlet*innen und Verbände. Wenn wir das schaffen, dann können wir guter Dinge in die sportliche Zukunft blicken und unser Ziel von Top 5- bzw. Top 3-Platzierungen bei Olympischen Spielen und World Games auch erreichen.
(Quelle: DOSB)
DOSB setzt auf die Partnerschaft mit dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Auch in Zukunft sollen sportliche Leistungen von der Basis bis zur Weltspitze niedrigschwellig für einen breiten Teil der Gesellschaft zugänglich und sichtbar gemacht werden, so der DOSB in einer Stellungnahme.
„Wie zuletzt auch bei den Olympischen und Paralympischen Spielen in Paris und zuvor bei der Fußball-EURO 2024 in Deutschland wieder deutlich geworden ist, hat der Sport eine unvergleichliche Bindungskraft für unsere Gesellschaft und auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Ziel der aktuellen Reformüberlegungen zum Medienstaatsvertrag müssen nach Auffassung der Dachorganisation im deutschen Sport daher der Erhalt und Ausbau einer vielfältigen Sportberichterstattung auf Basis einer Strategie sein. Dies hat der DOSB in seiner am 11. Oktober eigereichten Stellungnahme zum Reformstaatsvertrag deutlich gemacht und gleichzeitig vor einer Deckelung der Ausgaben für Sportrechte gewarnt.
Einerseits würde dies die Breite der Berichterstattung einschränken und zum anderen zu einem Verlust an Attraktivität des Programms führen. Nicht nur erzielen attraktive Sportübertragungen regelmäßig die höchsten Einschaltquoten und Marktanteile, sondern der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt damit auch seinem Bildungs- und Unterhaltungsauftrag nach. Bereits jetzt wird der Erwerb von hochwertigen Übertragungsrechten im Sport durch die zuständigen Gremien der Landesrundfunkanstalten eingehend geprüft.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: DOSB Stellungnahme Reformstaatsvertrag
(Quelle: DOSB)
Noch 300 Tage bis zu den World Games
In 300 Tagen wird Chengdu, China, eines der größten Sportfeste der Welt ausrichten: die World Games vom 7. bis 17. August 2025. Über 4.000 Athlet*innen aus mehr als 100 Ländern treten in 35 Sportarten, 61 Disziplinen und 254 Medaillenwettbewerben an. Damit haben die World Games eine größere Dimension als die Olympischen Winterspiele. Die World Games zeigen Sportarten, die nicht bei den Olympischen Spielen vertreten sind. Alle vier Jahre, jeweils ein Jahr nach den Olympischen Sommerspielen, messen sich Sportler*innen aus aller Welt in verschiedenen Disziplinen. Die ersten World Games fanden 1981 in Kalifornien, USA, statt.
Auf der Website und dem YouTube-Kanal von den World Games bekommt ihr einen guten Einblick in die Sportarten: Von Wheelchair Rugby bis Floorball sind viele spannende Disziplinen vertreten.
In der letzten Ausgabe 2022 in Birmingham, USA, konnte das TeamD den Wettbewerb mit dem 1. Platz für sich entscheiden: Mit 24 Mal Gold, sieben Mal Silber und 16 Mal Bronze setzten sich die deutschen Athlet*innen klar von der Konkurrenz ab.
(Quelle: DOSB)
DOA erhält EOA Flame Award
Der Preis wurde im Rahmen des 6. EOA-Kongresses am 27. September in Olympia, Griechenland, an die DOA übergeben.
Award in der Kategorie Olympic Education
Mit den diesjährigen Auszeichnungen wurden herausragende Projekte gewürdigt, die wesentlich zur Bewahrung des olympischen Erbes und zur Förderung der olympischen Erziehung beigetragen haben. Gemeinsam mit der Hellenischen Olympischen Akademie, deren Projekt „The Olympic Week to the Road of Paris 2024“ ausgezeichnet wurde, erhielt die DOA den Preis in der Kategorie "Olympic Education". Beide Projekte sind ein starkes Beispiel dafür, wie olympische Werte in den Schulbereich integriert und gefördert werden können.
Die „Olympia ruft: Mach mit!“ Materialien sind fächerübergreifende Unterrichtsmaterialien, die für die Primar- und Sekundarstufen konzipiert werden und die olympische Erziehung fördern und alle zwei Jahre zu den Olympischen und Paralympischen Spielen veröffentlicht werden. Die Materialien werden kostenlos auf olympia-ruft.de zur Verfügung gestellt und können als barrierefreie Version auch von Personen mit Sehbehinderung genutzt werden. Die Ausgabe für Paris 2024 konzentriert sich insbesondere auf olympische Werte, die französische Kultur, Nachhaltigkeit, Menschenrechte und neue olympische Sportarten wie Breaking oder Surfen. Mit über 50.000 Downloads ist das Projekt ein hervorragendes Beispiel für die Verbreitung olympischer Inhalte im deutschen Schulsystem.
Der EOA-Präsident und Vorsitzende der Flame Award-Jury, Prof. Dr. Manfred Lämmer, betont den Vorbildcharakter des Projektes: „Seit ihrer Einführung zu den Spielen in Seoul 1988 haben die Materialien eine lange Tradition. Die DOA entwickelt diese kontinuierlich weiter, um Olympische Inhalte, die nicht im Lehrplan verankert sind, in Schulen zu integrieren und das Interesse der Schüler*innen an Olympischen und Paralympischen Spielen zu fördern. In der Ausgabe zu Paris sind besonders die digitalen Arbeitsblätter hervorzuheben, die innovatives Lehren und Lernen ermöglichen. Die EOA blickt bereits jetzt erwartungsvoll auf die kommenden Unterrichtsmaterialien der DOA, von denen die Schulen und Akademien im gesamten deutschsprachigen Raum profitieren werden.“
Ehrung im Rahmen des EOA-Kongress
Auf dem 6. EOA-Kongress in Olympia wurden am 27. September 2024 im Rahmen eines Gala-Dinners die Gewinner des EOA Flame Awards geehrt. DOA-Direktor Dr. Gerald Fritz nahm die Trophäe in Griechenland entgegen und bedankte sich für den Preis: „Wir fühlen uns sehr geehrt, den EOA Flame Award als DOA zu erhalten und danken der EOA für diese Auszeichnung. Es freut uns besonders, den Award gemeinsam mit der Hellenischen Olympischen Akademie zu gewinnen, da wir eng zusammenarbeiten, wie zuletzt im Rahmen der "Olympischen Woche" in Luxemburg. Der ehrenamtliche Arbeitskreis aus pädagogischen Expert*innen und unser Team haben über anderthalb Jahre viel Zeit und Energie in die erfolgreiche Publikation der Materialien gesteckt. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich herzlich bei allen Mitwirkenden zu bedanken.“
Frankreich erhält Award in der Kategorie Olympic Heritage
Das Projekt „The Great Collection of Sport Archives“ der Nationalen Olympischen Akademie Frankreichs wurde in der Kategorie „Olympic Heritage“ geehrt. Die Initiative lädt Vereine, Sportler*innen, Trainer*innen und Sportbegeisterte dazu ein, nationale Archive für sportbezogene Inhalte zu nutzen. Das vom französischen Kulturministerium unterstützte Projekt schafft ein breites Netzwerk von über 180 Archivdiensten und dadurch ein dauerhaftes olympisches Vermächtnis für die französische Bevölkerung.
EOA Flame Award
Mit dem EOA Flame Award zeichnen die Europäischen Olympischen Akademien (EOA) jedes Jahr bewährte Initiativen ihrer Mitglieder aus, die die Olympische Idee in Europa und darüber hinaus fördern. Die Projekte dienen als Vorbild für andere Nationale Olympische Akademien und sollen dazu anregen, Olympische Werte und Ideale zu leben. Der EOA Flame Award wird in zwei Kategorien, „Olympic Education“ und „Olympic Heritage“, vergeben. Als Jury fungiert der EOA-Vorstand. Bei der Premiere 2023 wurden Projekte der Olympischen Akademien der Ukraine und Tschechiens ausgezeichnet.
Mehr Informationen finden sich auf der EOA-Website.
(Quelle: DOA)
Ausschreibung „Wissenschaftliche Begleitung“
Die wissenschaftliche Begleitung des Programms „Integration durch Sport“ dient als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung, Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Sie stellt eine kontinuierliche Beratung und Begleitung der Bundesprogrammleitung sicher, die auf qualitativ und quantitativ erhobenen Daten basiert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sollen die Bedingungen für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erfasst sowie der Grad der Erreichung der strategischen Ziele überprüft werden. Die Erfolgskontrolle erfolgt im Bundesprogramm über ein Zielvereinbarungssystem mit allen Programmleitungen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die Integration in Vereinen unter Berücksichtigung der verschiedenen Fördermöglichkeiten validiert werden.
Die offizielle Ausschreibung finden Sie hier.
Thementag Demokratieförderung - Jetzt anmelden!
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben bei Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Carolin Bechtel (beide von der Deutschen Sporthochschule Köln) ein neues rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, um Fragen zu widerstandsfähigen Satzungen, Sanktionen und Ausschlüssen im demokratischen Sport zu klären. Konkret geht es in dem Gutachten um eine praxisnahe Fortführung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über die parteipolitische Neutralität gemeinnütziger Sportorganisationen sowie Sanktionen bei vereinsschädigendem Verhalten, wie z.B. den Entzug von Spielberechtigungen oder der Ausschluss. Neben diesen Themen werden ebenfalls Fragen nach den im Sport vertretenen Werten sowie dem Umgang mit parteipolitischen Realitäten vor Ort bearbeitet.
Am 29. Oktober 2024 bieten wir Euch von 18.00 bis 19.30 Uhr in Zusammenarbeit mit der dsj die Möglichkeit, von den Autoren höchstpersönlich direkt nach Veröffentlichung des Gutachtens einen Einblick in die rechtswissenschaftlichen Erkenntnisse vermittelt zu bekommen. Professor Nolte wird sich bei der Vorstellung der aktuellen Erkenntnisse auf Eure Bedürfnisse als Verein fokussieren und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung, wird ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen.
Hier geht’s zur Anmeldung.
Der Thementag ist eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend und wird gefördert vom Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Hinweis: Am 04. November 2024 findet der digitale Thementag zum Thema „Safe Sport“ statt. Weiterführende Informationen und den Link zur Anmeldung findet ihr hier.
Taliso Engel ist Sportler des Monats September
Paralympics-Sieger Taliso Engel ist „Sportler des Monats“ September. Das ergab die Wahl unter den rund 4.000 Sporthilfe-geförderten Athlet*innen. Über 100 Meter Brust der Klasse SB13 hatte der sehbehinderte Schwimmer bei den Paralympics in Paris im Halbfinale in 1:01,90 Minuten einen neuen Weltrekord aufgestellt und im Finale mit großer Dominanz und einem Vorsprung von 2,93 Sekunden Gold gewonnen.
Diese Leistung honorierten Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathlet*innen jetzt mit der Auszeichnung als „Sportler des Monats“. Anders als etwa bei Journalist*innen- oder Publikumswahlen stimmen hier ausschließlich alle geförderten Sporthilfe-Athlet*innen ab und geben so der Wahl ihre ganz besondere Note.
„Ich bin ziemlich geflasht von diesem Ergebnis, denn neben mir standen acht weitere Paralympics-Sieger*innen zur Wahl, die diese besondere Auszeichnung nicht minder verdient hätten. Danke an alle Spitzensport-Kolleg*innen, die mich gewählt haben, das bedeutet mir sehr viel“, sagt Taliso Engel.
Auf Platz zwei wählten die Sporthilfe-geförderten Athlet:innen mit identischer Stimmenanzahl Taliso Engels Schwimm-Kolleg*innen Elena Krawzow und Josia Topf, Weitsprung-Star Markus Rehm belegt Platz drei.
Gewählt wird der*die „Sportler*in des Monats“ von den rund 4.000 Sporthilfe-geförderten Athlet*innen - unterstützt von der Athletenkommission im DOSB und SPORT1.
(Quelle: Deutsche Sporthilfe)
World Walking Day 2024
Am 6. Oktober um 10 Uhr beginnt der „World Walking Day“, organisiert von TAFISA (The Association for International Sport for All). Die internationale Organisation fördert Sport und Bewegung für alle. Auf der Website von TAFISA könnt ihr euch für die Initiative anmelden. Es braucht nicht viel: Registriert euch allein oder als Gruppe. Plant beispielsweise einen gemeinsamen Wandertag, Lauf oder Radtour und schnappt euch euren Staffelstab. Hauptsache ihr seid in Bewegung - ob allein oder zusammen. Gebt den Staffelstab weiter und helft dabei, die Welt durch einen globalen Staffellauf von Ost nach West zu verbinden. Eure Erlebnisse könnt ihr dann unter #worldwalkingday teilen.
Seit 1991 haben sich Millionen von Menschen aus über 160 Ländern beteiligt, um der globalen Bewegungsarmut entgegenzuwirken. Auch der DOSB unterstützt die Initiative und ruft zur Teilnahme auf: Gemeinsam bewegen wir uns für eine nachhaltigere Zukunft.
Tickets und Volunteers für Milano Cortina 2026
Sportfans können sich ab sofort auf dem Ticketing-Portal registrieren, um an der Ticket-Auslosung für die Olympischen Winterspiele 2026 in Italien teilzunehmen.
Außerdem hat die Bewerbungsphase für das Volunteer-Programm der Olympischen und Paralympischen Winterspiele Milano Cortina 2026 begonnen. Gesucht werden 18.000 Mitglieder für das „Team26“. Bewerbungen sind auf der Internetseite milanocortina2026.org möglich.
Die Olympischen und Paralympischen Spiele finden in drei italienischen Regionen statt - der Lombardei, Venetien und Trentino-Südtirol - und führen Athlet*innen und Fans in einige der berühmtesten Wintersportorte der Alpen.
Wer über die Welt von Milano Cortina 2026 informiert bleiben möchte, sollte sich bei der digitalen Community Fan26 anmelden. Dort werden in den kommenden Monaten alle Informationen über den Ticketverkauf und viele weitere interessante Neuigkeiten rund um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2026 bekanntgegeben.
(Quelle: DOSB)
TV Friedrichstal setzt auf Aktionstag für soziale Verbundenheit
Unter dem Motto „Bewegung erleben & Gemeinschaft stärken” stand der Aktionstag beim TV Friedrichstal 1899 e. V. ganz im Zeichen der sozialen Verbundenheit. Highlights des abwechslungsreichen Programms für Seniorinnen und Senioren waren unter anderem das Waldbaden bei schönstem Spätsommerwetter und das Zusammenkommen beim gemeinsamen Mittagessen, das Gelegenheit zum Austausch bot.
Am 19. September 2024 lud der Turnverein zu einem Aktionstag für soziale Verbundenheit ein. Ziel war es, Menschen anzusprechen, die sich mehr soziale Kontakte wünschen und die der Verein sonst nicht erreicht. Das kostenlose Mittagessen, das der Turnverein mit dem örtliche Diakonieverein anbot, ließ die Ehrenamtlichen am Ende des Tages eine positive Bilanz ziehen: „Manche die nur zum Mittagstisch gekommen wären, sind heute länger geblieben und haben beim Sitztanz teilgenommen”, stellte Übungsleiterin Ingrid Joos fest. Auch Übungsleiter Manfred Stadtnüller bekräftigte: „Der Mittagstisch lockt viele Menschen in den Sportverein, die bislang keine Gesundheitsangebote in Anspruch genommen haben.“ Für das Kooperationsprojekt „Gemeinsam Essen - Gemeinsam Sport“ mit dem örtlichen Diakonieverein wurde der TV Friedrichstal kürzlich mit dem bronzenen Stern des Sports ausgezeichnet. Die Zusammenarbeit und das neue Netzwerk mit der Kommune und den Kirchen in Friedrichstal wirken nachhaltig und reichen weit über den Aktionstag hinaus. „Für das Zeltfestival im nächsten Jahr hat uns die Kirche gefragt, ob wir als Verein unsere Bewegungsangebote vorstellen“, berichtet Vorsitzender Michael Nowack.
Insgesamt wurden im Rahmen des DOSB-Projekts „Verein(t) gegen Einsamkeit“ zehn Aktionstage mit jeweils 2.000 Euro gefördert. Sportvereine reichten in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren oder Initiativen kreative Programme ein, um soziale Verbundenheit zu stärken und Einsamkeit vorzubeugen. Die durchführenden Sportvereine wurden im Vorfeld in einem Online-Kurs für das Thema Einsamkeit sensibilisiert und bei der Planung niedrigschwelliger Mitmachangebote begleitet.
(Quelle: DOSB)
Olympiasieger Lukas Märtens ist „Der Beste 2024“
Deutschlands Spitzensportler*innen haben bei der von der Sporthilfe initiierten wichtigsten Wahl des Jahres entschieden: Lukas Märtens ist „Der Beste 2024“. Der Magdeburger, der in Paris sensationell Olympia-Gold über 400 Meter Freistil gewann und den deutschen Beckenschwimmern den ersten Olympiasieg seit Michael Groß 1988 in Seoul sicherte, setzte sich bei der Sporthilfe-Wahl gegen vier weitere Medaillengewinner*innen der Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris durch: Die 3x3-Basketball-Nationalmannschaft der Frauen mit Sonja Greinacher, Svenja Brunckhorst, Elisa Mevius und Marie Reichert,das Beachvolleyball-Duo Clemens Wickler/Nils Ehlers, Para-Weitspringer Markus Rehm und Para-Schwimmer Josia Topf, die sich gemeinsam den zweiten Platz teilen. Im ersten Wahlgang hatte eine Jury bestehend aus den Athletenvertreter*innen der nationalen Sportfachverbände aus über 100 Athlet*innen und Mannschaften die fünf Nominierten bestimmt. Im zweiten Wahlgang konnten alle 4.000 Sporthilfe-geförderten Athlet*innen online über die fünf Kandidat*innen abstimmen.
Auszeichnung ist Höhepunkt beim Sporthilfe Club der Besten
Ausgezeichnet als „Der Beste 2024“ wurde Lukas Märtens im Rahmen der feierlichen Abschluss-Gala des Sporthilfe Club der Besten 2024 im Aldiana Club Side Beach in der Türkei. Die Ehrung bildete den emotionalen Höhepunkt der einzigartigen Woche für Deutschlands erfolgreichste Athlet*innen des vergangenen Sportjahres.
Der neue deutsche Schwimm-Star, der nach seiner Nasen-OP selbst nicht vor Ort sein konnte, war bei der Abschlussgala live aus Magdeburg zugeschaltet. „Das ist eine riesige Ehre. Vor einem Jahr stand ich noch nicht da, wo ich heute bin. Diese 3:41 Minuten haben unglaublich viel verändert.“ Erste Gratulantin war Leonie Märtens, Schwester des Schwimm-Olympiasiegers, die ihm die Trophäe für „Den Besten 2024” während der Abschlussgala des Sporthilfe Club der Besten in Magdeburg überreichte.
Im Aldiana Club Side Beach verbrachten in der vergangenen Woche 90 Spitzenathlet*innen aus dem Sommer- und Wintersport - olympisch wie paralympisch - eine besondere Woche, um sich bei einem abwechslungsreichen Sport-, Action-, Unterhaltungs- und Workshop-Programm kennenzulernen, auszutauschen und zusätzliche Motivation für kommende Herausforderungen zu schöpfen.
(Quelle: Deutsche Sporthilfe)
Einfach mal Danke sagen: Heute ist #ThanksCoachDay
Auch dieses Jahr schließen wir uns an und sagen ein großes DANKESCHÖN an alle Trainerinnen und Trainer in Sportdeutschland. Zudem rufen wir alle auf, diesen Tag zu nutzen, um ihren Trainer*innen auf vielfältige Weise zu danken.
Macht mit: Ihr könnt eurem Coach auf verschiedenen Wegen danken: mit einer Videobotschaft oder mit Motiven, die den Slogan ‚Danke Trainer*in! ‘ tragen. Der DOSB stellt hierfür Vorlagen zur Verfügung und ermöglicht es, individuelle Motive der jeweiligen Sportart inklusive Verbandslogo zu erstellen. Nutzt den #ThanksCoachDay und lasst uns gemeinsam allen Trainer*innen danken.
Mehr Anerkennung und Wertschätzung für Trainer*innen
Am 25. September ist wieder Global Coaches Day - eine Initiative des International Council for Coaching Excellence (ICCE). Der Tag ist dafür da, die nicht zu unterschätzende Rolle der Trainer*innen in ihren vielfältigen sportlichen, sozialen, gesundheitlichen und gesamtgesellschaftlichen Funktionen zu würdigen und fordert dazu auf, in den sozialen Medien #DANKETRAINER zu sagen. Egal, ob es sich um Breitensport, Gesundheitssport oder Leistungssport handelt.
Letzterem boten die Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris zuletzt die große Bühne für spektakulären Sport vor spektakulärer Kulisse. Und wie es nur diese Sportgroßevents vermögen, sind wieder Sportarten, Athlet*innen und Trainer*innen ins Rampenlicht gerückt, die ansonsten zu wenig mediales Interesse bekommen, aber eben auch wunderschöne Sportgeschichten schreiben. Gemeinsam waren wir begeistert davon, wie Trainer Samir Suliman die 3x3-Basketball-Frauenmannschaft auf ihrem Weg zu Gold begleitete, wie „Dascha“ Varfolomeev in der Rhythmischen Sportgymnastik ihre Trainerin Yuliya Raskina mit ihrer Exzellenz zu Tränen rührte und wie die Kanuten Max Lemke und Jacob Schopf nach ihrem zweiten Gold ihren Trainer Arndt Hanisch mit Lob überhäuften - ein starkes und von Herzen kommendes #DANKETRAINER. Dieser Dank für ihren aufopferungsvollen Einsatz gebührt aber nicht nur den Trainer*innen von Medaillengewinner*innen, sondern allen Trainer*innen bei Olympischen und Paralympischen Spielen und den vielen Stützpunkt- und Heimtrainer*innen gleichermaßen.
Mit ihren Statements legten die beiden Kanuten aber auch den Finger in die Wunde und forderten mehr Anerkennung und Wertschätzung für den Berufsstand der Trainer*innen. Diese Wertschätzung muss sich zum Beispiel in Arbeitsbedingungen für Trainer*innen wiederfinden, die einerseits die Entwicklung von Weltklasseleistungen ermöglichen aber eben auch international konkurrenzfähig sind. Dabei sind die Themen der Vergütung, der Befristung von Arbeitsverträgen und der Arbeitszeit von Trainer*innen von zentraler Bedeutung und auch jetzt wieder Bestandteil der aktuellen Reformbestrebungen. Für diese Themen braucht es Unterstützung nicht nur des Sports, sondern der Politik, der Medien und der Gesellschaft - nicht nur am Global Coaches Day, sondern ganzjährig und nachhaltig.
Dennoch ist es auch uns ein großes Bedürfnis, diesen Tag zu Ehren aller Trainer*innen von der Basis bis zur Spitze zu nutzen, um für deren unermüdlichen Einsatz #DANKETRAINER zu sagen!
Ein Kommentar von Christian Witusch, Referent Leistungssport im DOSB.